In der für Verschwörungstheorien sehr gut empfänglichen deutschen Börsianer-Szene geht momentan hinsichtlich der Euro-Krise  ein Gespenst um: Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser Artikel räumt dem Staat das jederzeitige Recht auf Verstaatlichung ein:

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden …“

Artikel 14 Abs. 3 sichert zwar eine angemessene Entschädigung zu. Das Wort “angemessen” ist aber m.E. nicht definiert.

Die aktuellen Theorien leiten sich aus der jederzeit bevorstehenden Insolvenz in Griechenland und ähnlich absehbarer Probleme in Spanien und Portugal ab. Demnach wird bereits jetzt auf eine Zahlungsunfähigkeit Deutschlands ab Herbst gewettet, da es sich an den Finanzmärkten dann kein Geld mehr leihen kann. Diese Überschuldung wird auf die Abermilliarden bezogen, die gegenwärtig in das Pulverfass Griechenland gepumpt werden. Also Geld, das in ein Faß ohne Boden gesteckt wird und in weiten Teilen der Finanzszene allgemein als verloren gilt.

Namhafte Fondsmanager und Beteiligungsgesellschaften gehen derzeit bis zu einem Viertel Ihres verfügbaren Anlagekapitals in griechische Staatsanleihen! Sie wägen sich in der Sicherheit, das die restliche Eurozone, hauptsächlich Deutschland, vollständig die Absicherung übernimmt und Griechenland bis zum Sanktnimmerleinstag stützt, die fälligen Zinsen zu bedienen.

Doch was geschieht dann? Nachdem Steuergeld über diesen Dreieckshandel (BRD -> Griechenland -> private Anleger) hervorragend in Rendite umgewandelt worden ist, fehlt dieser Posten in der Staatskasse. Die gegenwärtigen Verschwörungszenarien schließen einen Staatsbankrott Deutschlands nicht mehr aus und lehnen sich in dessen mutmaßlicher Folge sehr stark an Artikel 15 GG und an die Geschichte, als Roosevelt 1933 den privaten Goldbesitz verbot. Die Rede ist von Verstaatlichung privaten Vermögens.

Weiters wird von Zwangsanleihen gesprochen: die Szene spricht von angeblichen Unterlagen der Bundesregierung, nach denen Bürger mit einem gewissen Barvermögen dazu verpflichten werden könnten, Bundesanleihen zu extremst niedrigem Zins zu zeichnen. Tatsächlich ist der Gedanke nicht ganz abwegig. Der auch nach 20 Jahren nicht abgeschaffte Solidaritätszuschlag genießt in breiten Bevölkerungsschichten den zweifelhaften Ruf einer Zwangsabgabe. Konkret darf aber die Investitionshilfeabgabe genannt werden, die von 1983 bis 1985 in der Bundesrepublik mit 5% auf das Einkommen erhoben wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese “Abgabe” als verfassungswidrig und nichtig, da es vom Wesen her eine Zwangsanleihe darstellte und keine Abgabe.

Letztendlich wird auch eine Währungsreform der Euro-Zone immer heftiger diskutiert. Aber darauf wetten US-amerikanische Fonds bereits seit 2007. Inwiefern die US-amerikanischen Ratingagenturen in diese Wetten verstrickt sind, wird inzwischen global spekuliert. Wir werden in wenigen Jahren schlauer sein.

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